Dr. Lisa Mailänder
Fachärztin für Kinder- und Jugendchirurgie
Fachärztin für Allgemein- und Viszeralchirurgie
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige

Spektrum - Kinderhandchirurgie

Handfehlbildungen

Wenn ein Kind mit einer Fehlbildung an den Händen /Armen zur Welt kommt, ist die Sorge der Eltern groß, dass ihr Kind eine bleibende Einschränkung haben wird. Die Frage, wodurch die Fehlbildung entstanden ist, verunsichert ebenso wie das Erscheinungbild der fehlgebildeten Hand.

Es ist mir wichtig, alle Ihre Fragen dazu zu beantworten. Wenige Fehlbildungen müssen vor dem ersten Geburtstag des Kindes operiert werden. Eine Beratung innerhalb der ersten Lebenswochen ist aber für die meisten Eltern wichtig, um eine umfassenden Information zu bekommen:

  • Welche Fehlbildung hat mein Kind?
  • Ob und wann ist eine Operation notwendig?
  • Wie läuft der Behandlungsplan ab?
  • Was muss ich nach einer Operation beachten?


Gerne berate ich Sie, wenn eine Handfehlbildung vor der Geburt bekannt ist. Besonders, wenn ein Kind mit mehreren Fehlbildungen zur Welt kommt (Kopf, Herz, Verdauungstrakt) oder mit einem bereits bekannten Syndrom, ist es wichtig, mit allen behandelnden Ärzten ein Konzept zu erstellen.

Behandlung bei

  • Daumenfehlbildungen – Doppeldaumen, eingeschlagene Daumen, dreigliedrige Daumen
  • hypoplastische Daumen, schnellende oder fixierte Daumen
  • Syndaktylie – zusammengewachsene Finger/Zehen, Apert – Syndrom
  • Polydaktylie – überzählige Finger/Zehen
  • Hypoplastische Finger- Fehlen von Fingern oder unterentwickelte Finger
  • Symbrachydaktylie – Fehlen von Fingern, Fehlen der Hand, Poland – Syndrom
  • Schnürring – Syndrom – amniotische Schnürringe oder Schnürfurchen
  • Spalthand/Spaltfuß – isoliert oder beim Spaltensyndrom
  • Arthrogrypose – angeborenen Deformität mehrerer Gelenke
  • Kamptodaktylie – gekrümmte Finger
  • Klinodaktylie – schiefe Finger
  • ulnare/radiale Klumphand: Fehlstellung des Handgelenkes durch Unterentwicklung oder Fehlen von Speiche oder Elle
  • Madelung – Deformität – angeborenen Fehlbildung des Handgelenks


Weitere Handbeschwerden

  • Fehlstellung oder Fehlfunktion nach Verletzung
  • Kontrakturen nach Verletzung/Brandverletzung
  • Ganglien
  • rheumatisch Handbeschwerden
  • Weichteiltumore
  • Funktionseinschränkung bei Spastik


Kindertraumatologie
Abklärung und Nachsorge von Verletzungen am Bewegungsapparat z.B. nach Knochenbrüchen, Weichteilverletzungen und Wunden sowie nach Verbrühungen und Verbrennungen.

Narbenbehandlung
Begutachtung und Behandlung von störenden, schmerzhaften oder überschießenden Narben bei Kindern.

Gutachtertätigkeit
Ich bin allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige. Eingetragene Fachgebiete: Kinder- und Jugendchirurgie, Allgemeinchirurgie, Erstattung von unfallchirurgischen Gutachten für Kinder und Jugendliche, kinderchirurgischen Gutachten und allgemeinchirurgischen Gutachten für Gerichte, Privatpersonen und Versicherungen sowie Patientenanwaltschaften.

Schwerpunkt: Beurteilung von Unfallfolgen (Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung, Spät- und Dauerfolgen), Verdacht auf Behandlungsfehler, allgemeine Kinderchirurgische Fragestellungen.

Die Begutachtung von Kindern und Jugendlichen erfordert spezielle Kenntnisse, um die oben genannten Kriterien im Wachstum beurteilen zu können.

Begutachtungen führe ich auch für das Sozialministeriumservice durch (Behindertenpass- Feststellungsbecheid-, Familienlastenausgleichsgutachten)

Wahlarzt – Kosten

Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen.

Das bedeutet für Sie, dass ich Ihnen die Aufmerksamkeit geben kann, die Sie erwarten.
Zeit für Ihr Anliegen, kurze Wartezeiten und professionelles Service sind mir wichtig.
Rezepte, Verordnungen und Überweisungen von Wahlärzten zu Vertragspartnern der Krankenkassen sind gleichermassen gültig. Sie müssen nur zuvor vom Chefarzt der jeweiligen Kasse genehmigt werden. Danach ist lediglich der übliche Selbstbehalt bzw. Rezeptgebühr fällig.

Als Wahlarzt verrechne ich direkt mit Ihnen.

Sie können meine Honorarnote bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Rückerstattung des Kassenanteils einreichen.
Entsprechende Krankenzusatzversicherungen übernehmen den Selbstbehalt, informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Welche Kosten kommen bei einer Behandlung auf Sie zu?

Erstordination ab 165 Euro
Ausführliche Anamnese, Untersuchung und Erstellung des Behandlungsplanes, ggf. erste manualtherapeutische Therapie

Folgeordination ab 95 Euro (je Zeitaufwand)
Organisationspauschale bei Operation 60 Euro

Wenn doch eine Operation notwendig wird

Ich berate Sie
Ich kläre Sie ausführlich über die geplante Operation und deren Verlauf auf und plane mit Ihnen die erforderlichen Vorbereitungen, sowie die zu erwartenden Nachbehandlungen und Therapien.

Ich helfe bei der Organisation
Die notwendigen organisatorischen Maßnahmen im Vorfeld übernehme ich für Sie und begleite Sie durch den stationären Aufenthalt.

Kepler Universitätsklinikum
Operative Eingriffe führe ich für Sie gerne am Kepler Universitätsklinikum Linz durch. Dafür entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.

Wie können wir Sie und Ihr Kind unterstützen?

Ordination

Termine nur nach Vereinbarung.

Auch Abendtermine bis 20:00 auf Anfrage.

Telefonische Vereinbarung
von Mo-Fr, 08.00-16.00 Uhr

Fadingerstraße 17/Hochparterre, 4020 Linz
Zu Google Maps
Zugang zur Ordination ist barrierefrei, Lift vorhanden